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Demokratielücke bedroht Gemeindeautonomie

  • 14. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Medienmitteilung "Gegenwind-ZüriOberland" vom 12.04.2026

Aushebelung der Demokratie
Aushebelung der Demokratie

Demokratielücke bedroht Gemeindeautonomie


Das kantonale Baurekursgericht hat die Beschlüsse der Gemeinden Hittnau und Hinwil zur Abstandsregelung bei Grosswindkraftwerken kassiert. Damit zeigt sich ganz konkret eine entscheidende Demokratielücke in der Raumplanung: Der kantonale Gesamtplan ist nicht referendumsfähig und die Gemeinden und damit der Volkswille können einfach übersteuert werden.


Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz können die Gemeinden Bauvorschriften

nur innerhalb der Bauzonen erlassen. Es überrascht deshalb nicht, wenn das Baurekursgericht (BRG) die demokratisch beschlossenen Abstandsregeln für Grosswindkraftanlagen (GWKA) in den Gemeinden Hittnau und Hinwil als ungültig erklärt hat. So weit, so gut.


Allerdings hat das BRG in seinen Entscheiden nach Ansicht von Uwe Scheibler, Sprecher vom Verein Gegenwind-ZüriOberland, zusätzlich zwei Aspekte kommentiert, die gar nicht in seinen Kompetenzbereich fallen: Erstens die Frage der beschädigten Gemeindeautonomie und zweitens die Frage nach der energiepolitischen Verpflichtung der Gemeinden bezüglich Windkraft.


Die Raumplanung im Kanton Zürich weist nämlich einen grundlegenden Demokratiemangel auf: Eine der wichtigsten Grundlagen, der kantonale Gesamtplan, ist nicht referendumsfähig. Damit wird sowohl den Stimmberechtigten als auch den Gemeinden eine rechtliche Mitsprache

verwehrt. Dieser Missstand ist immer wieder Gegenstand von politischen Vorstössen. Es ist also absolut legitim, wenn sich Gemeinden, in denen Grosswindkraftanlagen von riesigen Ausmassen geplant werden, mit demokratischen Mittel dazu äussern und damit indirekt diese Lücke im Rechtssystem aufdecken.


Mit der „Energiestrategie 2050“ und verschiedenen Gesetzen legen Bund und Kantone bestimmte Ziele zur Energiewende fest. Allerdings kann davon in keiner Weise eine ganz bestimmte Handlungsweise - hier die Gewährung des Baus von GWKA - abgeleitet werden. Im Gegenteil, den Gemeinden verbleibt ein grosser Spielraum zur Gestaltung ihrer Beiträge an dieses übergeordnete Ziel. Zum Beispiel mit einem Engagement in der Energieregion. Hier ist zudem daran zu erinnern, dass die ersten Prioritäten dem Energiesparen und der Effizienzsteigerung, nicht aber der Prosuktionssteigerung gelten. Die Absurdität bei der Begründung von GWKA durch die Baudirektion zeigt sich schon im Vergleich zwischen dem bestenfalls zu erwartenden Ertrag von 6 % des Stromverbrauchs und der bestehenden, vom Bundesrat bestätigten Verschwendungsrate von gegen 15 %. Derselbe Kanton erlaubt gleichzeitig den Betrieb von immer mehr Datenzentren, die bis 2030 geschätzt rund 1’000 GWh verschlingen (ca. 15 % des erwarteten Verbrauchs). Selbst alle geplanten GWKA erbrächten bei günstigsten Bedingungen gerade einmal die Hälfte dieses Zusatzverbrauchs. Wenn der Bedarf als Bedingung gesetzt wird, kommen wir mit der Produktion nie hinterher und die Energiestrategie wird ab absurdum gesetzt.


Was lernen wir daraus? Uwe Scheibler sagt dazu trocken: „Nur Gemeinden, die sich zur rechten Zeit und konsequent für ihre Rechte einsetzen, werden diese auch in Zukunft erhalten.“


Kontakt:

Verein Gegenwind-ZüriOberland, info@gegenwind-zo.ch

Sprecher Uwe Scheibler: 079 156 82 78

 
 
 

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